Installation
Abhängigkeiten
| Abhängigkeit | Erforderlich | Wofür |
|---|---|---|
| hz_lib | Ja | Admin-Panel, Rollenberechtigungen, Erscheinungsbild-Kaskade |
| Framework (ESX / QBCore / QBox) | Nein | HZ-Loading ist standalone |
Schritte
- Legen Sie den Ordner
hz_loadingin Ihrresources-Verzeichnis. - Stellen Sie in Ihrer
server.cfgsicher, dass hz_lib zuerst startet:
ensure hz_lib
ensure hz_loading
- Starten Sie den Server neu (eine Loading-Screen-Resource lässt sich nicht sinnvoll im laufenden Betrieb starten — sie läuft nur, während sich ein Spieler verbindet).
- Verbinden Sie sich neu.
npm install.
Was Sie sehen sollten
Einen vollständigen englischen Loading Screen: Hintergrundbilder, einen Musiktitel, einen echten Fortschrittsbalken, eine Live-Spielerzahl und Beispielinhalte für Updates / Regeln / Tipps in Ihrer Sprache.
Dieser Standard ist bewusst auslieferbar. Sie können ihn so lassen und dann den Loading Creator öffnen, um ihn zu Ihrem zu machen.
Prüfen, ob es funktioniert
Der Loading Screen ist naturgemäß schwer zu inspizieren — er ist verschwunden, sobald Sie einen Befehl eintippen können. Zwei verlässliche Prüfungen:
- Schauen Sie beim Start in die Serverkonsole. HZ-Loading gibt die gefundenen Assets aus, etwa
[hz_loading] assets : 3 audio, 7 images (manifest 3/7 + scan 3/7).
- Führen Sie
/hzloading:diagaus (Admin). Der Befehl meldet die effektive Konfiguration und die Boot-Zeiten der letzten Sitzungen.
0 / – bedeuten, dass der Boot-Payload nie angekommen ist — nicht, dass Ihre Konfiguration falsch ist. Das ist ein Auslieferungsproblem (hz_lib fehlt oder startet nach HZ-Loading), kein Einstellungsproblem. Prüfen Sie zuerst die Reihenfolge in Ihrer server.cfg.Berechtigungen
Panel-Zugang und Veröffentlichungsrecht werden über hz_lib-Rollen verwaltet. Das Veröffentlichen des Loading Screens erfordert die Berechtigung config auf HZ-Loading, getrennt vom allgemeinen Panel-Zugang — Sie können also einen Moderator den Loading Screen bearbeiten lassen, ohne ihn zum globalen Administrator zu machen. Siehe Befehle und Berechtigungen.
